SPORTBOOT-VERMIETORDUNG UND NATURSCHUTZ

Allg. Sportboot-Vermietbedingungen / Naturschutz

 

Vermieter ist die Unger Outdoor Team GmbH, vertreten durch den/die im Auftrag tätigen Mitarbeiter oder dem Geschäftsführer. Für die Vermietung von Sportbooten auf den Gewässern Mulde bzw. anderen Gewässern gilt diese Sportbootvermietordung sowie die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Die „Sportbootvermietordnung ist im Internet veröffentlicht, als Download verfügbar und wird bei allen Bootsvermietverträgen als "Link" mit beigefügt.

 

Die Sportboote werden nur Personen über 16 Jahren vermietet, für den Abschluss eines Boots- Übergabevertrages hat sich der „Mieter“ auszuweisen. Sofern möglich, wird im Vorfeld der Bootsvermietung ein Mietvertrag (oft auf Angebotsbasis bzw. über direkte Onlinebuchung per Internet) abgeschlossen.

 

Pro Sportboot bzw. Selbstbaufloß ist ein so genannter Bootsführer zu benennen, der die Verantwortung zur Führung des Sportbootes und über die entsprechende Bootsbesatzung als so genannte „Vertretungsvollmacht“ übernimmt. Diese Festlegung des Bootsführers - und dessen besondere Aufsichtspflicht bzw. Verantwortung wird im direkt vor Ort abzuschließenden Übergabevertrag für Sportboote und Zubehör mit einer Unterschriftsleistung bestätigt. Diejenige Person, die vor Ort den Übergabevertrag des Bootes und Zubehör unterschreibt, übernimmt die so genannte Vertretungsvollmacht für die gesamten Gruppe bzw. alle Teilnehmer.

 

In einem vor Ort bzw. bei der Bootsübergabe abzuschließendem Übergabevertrag werden die Anzahl und Art bzw. Typ der gemieteten Boote, deren Kennzeichnung zw. Bootsname, weiteres Zubehör und Sicherheitsausrüstung sowie ein Nachweis über die Kenntnisnahme und Akzeptanz der Sportbootvermietordnung aktenkundig vermerkt.

 

Mit Unterschrift im Mietvertrag erklärt der/die Mieter bzw. der/die entsprechende Schiffs- oder Bootsführer, das entsprechende Sportboot steuern und führen zu können und die entsprechenden Bestimmungen der Sportbootvermietordnung sowie der Naturschutzbestimmungen einzuhalten.

 

Bei der Miete von Booten für Jugendgruppen wird ausdrücklich auf die Fürsorge- und Aufsichtspflicht eines geeigneten, volljährigen Betreuers pro Boot während der geplanten Wasserwanderung hingewiesen!

 

Der Vermieter ist berechtigt, an offensichtlich angetrunkene oder berauschte Personen die Vermietung von Sportbooten zu verwehren.

 

Während der Vermietung = Nutzung hat der entsprechende Schiffs- oder Bootsführer dafür Sorge zu tragen, dass die diejenigen Personen, die zum sicheren Steuern bzw. Führen des entsprechenden Sportbootes notwendig sind, a) an Bord bleiben b) nüchtern bleiben bzw. einen Alkoholpegel von unter 0,5 Promille aufweisen und c) keinerlei Drogen- und Rauschmittel konsumieren.

 

·         Typ Schlauchboot Otter sind mindestens zwei Personen notwendig, das Boot sicher zu Paddeln bzw. zu Steuern.

·         Typ Schlauchboot Hippo sind mindestens vier Personen notwendig, das Boot sicher zu Paddeln bzw. zu Steuern.

·         "Selbstbaufloß" sind mindestens sechs Personen notwendig, das Floß sicher zu Paddeln bzw. zu Steuern.

 

Schwimmwesten werden vom Vermieter allen Teilnehmern angeboten und das Tragen während der gesamten Bootstour empfohlen. Pflicht bzw. Vorschrift ist das Tragen einer Schwimmweste, wenn:

 

·         der Teilnehmer Nichtschwimmer ist

·         der Teilnehmer unter 12 Jahre alt ist

·         die Wassertemperatur gleich bzw. unter +10°C liegt.

 

Beachten Sie weiterhin, dass alle Vermietboote mit unserem Firmennamen und einer eindeutigen Bootsidentifikationsnummer gekennzeichnet sind - und häufig auf dem Gewässer Kontrollen durch die Wasserschutzpolizei- oder Naturschutzbehörden stattfinden. Als Bootsführer (Schiffsführer) bzw. auch als Betreuer/Aufsichtsperson von Schüler- und Jugendgruppen sollten Sie generell im nüchternen Zustand das/die Wasserfahrzeug(e) steuern bzw. beaufsichtigen.

 

Alle erhobenen, kundenspezifischen Daten des Mietvertrages sowie des Übergabevertrages(bei der Boots- und Materialübergabe) werden entsprechend der Datenschutzgrundverordnung gespeichert, sicher verwahrt und nicht an Dritte weitergegeben.  Ausnahme bildet jene Situation, dass eine Anzeige z.B. wegen Verstoß der Maßgaben entsprechend der Sportbootvermietordnung oder bei Verstoß gegen naturschutzrechtlicher bzw. zivilrechtlicher Bestimmungen vorliegt. In diesem Fall ist der Vermieter berechtigt, die gespeicherten Daten für eine Anzeige bzw. Weiterverfolgung des zur Anzeige gebrachten Sachverhaltes an die entsprechenden Behörden oder Person(en) (z.B. Wasserschutzpolizei, Naturschutzbehörden ...) weiterzugeben, wenn die anzeigende Person anhand Benennung der Bootskennzeichen, Uhrzeit und detaillierter Schilderung des Verstoßes sowie Vorlage weiterer Beweismittel wie z.B. Fotos belegen kann, dass ein Verstoß vorliegen kann.

 

Im Mietvertrag / Bootsübergabevertrag wird der Mietpreis sowie der Zeitraum der Miete benannt. Erfolgt eine Rückgabe des Mietgutes vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit, so hat der Mieter keinen Anspruch auf ganze bzw. teilweise Rückerstattung des Mietpreises. Nutzt der Mieter die Mietsache länger als vereinbart, so hat der Vermieter ein Recht auf anteilige Nachzahlung. Bei groben Verstößen gegen die Mietbedingungen hat der Vermieter zudem ein Recht, Ausfall- und Reparaturkosten bzw. Bergekosten gegen den Mieter geltend zu machen.

 

Bei massiver Überschreitung der Mietzeit, behalten wir uns das Recht vor, entsprechend entstandene Kosten für Wartezeiten bzw. entstandenen Personalaufwand / Ausfall und Aufwandsentschädigung in Rechnung zu stellen!

 

Festgestellte Schäden am Material und Verluste werden Ihnen in entsprechend Reparaturkosten oder Wiederbeschaffung in Rechnung gestellt.

 

Teilen Sie uns unbedingt vor dem Beginn Ihrer Bootstour nach Möglichkeit eine aktuelle Mobilfunknummer mit, unter der wir Sie während der Bootsmietdauer  kontaktieren können.

 

Bitte bringen Sie am Tag der Bootsmiete den Personalausweis mit, um sich zur Ausfertigung des so genannten Übergabevertrages ausweisen zu können. Bei der Bootsübergabe wird ein Mietvertrag bzw. "Übergabe-Vertrag" (Materialliste, Naturschutzbelehrung, Verhaltensbelehrung bzw. Anerkennung dieser Vermietordnung) ausgefüllt. Planen Sie dafür etwa 5 bis 10 Minuten Zeit ein!

 

Am Ende der Bootsvermietung reinigen Sie als Mieter bitte das/die verwendeten Boote eigenständig und gründlich. Auch erwarten wir Mithilfe bei der Verladung der Boote auf den Transportanhänger.

 

Der Vermieter übernimmt keinerlei Haftung für während der Bootsmiete beschädigter oder verlorengegangener persönlicher Ausrüstung des Mieters. Brillenträgern wird empfohlen, Ihre Brillen zu sichern, verstauen Sie wasserempfindliche Geräte, Portemonnaies, Autoschlüssel in den zur Verfügung gestellten, wasserdichten Behältnissen.

 

Im Mietpreis enthalten sind: Mietboot bzw. Selbstbaufloß entsprechend Auswahl, Schwimmwesten, Paddel, Landkarte sowie eine kleine wasserdichte Tonne. Alle Nichtschwimmer, Kinder und Jugendliche bis 12 Jahre müssen zwingend eine Schwimmweste tragen. Wir empfehlen jedoch immer - auch für Erwachsene - das Tragen einer Weste. Für Kinder bis etwa 6 Jahre stellen wir spezielle Kinderschwimmwesten (kostenfrei) zur Verfügung. Jugendliche unter 16 Jahren dürfen nur unter Aufsicht einer volljährigen Betreuerperson pro Boot zum Paddeln auf das Gewässer.

 

Bitte wettergerechte Bekleidung (Sonnenschutz, Sonnencreme bzw. Regenbekleidung) mitbringen.

 

Motorisierten Schiffen, Fähren sowie der gewerblichen Schifffahrt (z.B. Bereich Vereinte Mulde" Muldenschifffahrt" zwischen Schiffsmühle und Hafen Grimma) ist

 

·         immer die Vorfahrt zu gewähren sowie

·         ausreichend Platz in der entsprechenden Fahrrinne bzw. Fahrlinie einzuräumen und

·         ausreichend Abstand zu halten.

·         es ist untersagt, Hafenanlagen, Anlegestege und Fähranlagen der Schifffahrt sowie Privatgelände zu befahren bzw. daran bzw. darin anzulegen bzw. anzulanden.

 

Naturschutz

 

Betreten Sie während Ihrer Bootstour keine Sandbänke und Kiesinseln, diese Inseln sind sensibler Naturraum und Brutgebiet zahlreicher Wasservögel. Einige dieser Wasservögel - z.B. der Regenpfeiffervogel - legt ihre Eier ohne "klassischen" Nestbau sehr getarnt in den Flusskies ab. Beim Betreten einer Kiesinsel (Kieshäger) zertritt man so oft aus Unkenntnis und Unachtsamkeit die Gelege!

 

Betreten Sie keine Privatstege bzw. – Privatgrundstücke. Verhalten Sie sich leise und beachten Sie die Naturschutzbestimmungen.

 

Auf einigen Flussabschnitten gibt es Befahrungszeitfenster sowie saisonale Befahrungsverbote und Anlandeverbote, bitte informieren Sie sich im Vorfeld der geplanten Tour über die geltenden Bestimmungen bzw. nehmen (gerade bei individuell geplanten Bootstouren) Rücksprache mit Ihrem Bootsvermieter.

Freiberger Mulde Bootsausgabe 9:30 - 10 Uhr und ggf. 16 Uhr
Zwickauer Mulde Bootsausgabe 11:15 - 11.30 Uhr und ggf 14:55 - 15:15 Uhr
Anlandeverbot im Bereich der Gemeinden Sörnzig - Fischheim Hängebrücke beachten!

 

Hinweis: Bei der Bootsmiete/Schlauchbootvermietung/Vermietung Selbstbaufloß ist kein Trainer/Betreuer von Unger Outdoor Team GmbH mit dabei - auch besteht (gerade bei Klassen- und Jugendaktivitäten) kein Versicherungsschutz seitens der Unger Outdoor Team GmbH gegenüber dem Mieter. Bei den angebotenen Bootsmieten / Selbstbaufloß-Vermietung ist die Anlieferung und auch die Abholung des Bootes und Zubehör im Mietpreis mit enthalten. Nicht mit im Leistungsumfang ist der Rücktransport der Teilnehmer zum Startpunkt (Personentransfer). Bitte organisieren Sie sich diesen Rücktransport selbstständig. Bei den entsprechenden Streckeninfos geben wir Ihnen Tipps und Hinweise, wie Sie z.B. mit Gruppentaxi, Bus oder dem Zug bzw. als Wanderung wieder zurück zum Tourausgangspunkt gelangen können.


Michael Unger Outdoor Team GmbH (Sportboot-Vermieter)

04703 Klosterbuch - Stand: 4.2022