ABENTEUERCAMP LAUENHAIN TALSPERRE KRIEBSTEIN – HAUSORDNUNG | BRANDSCHUTZORDNUNG | SICHERHEITSHINWEISE |
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Unger Outdoor Team GmbH wünscht allen Gästen einen angenehmen, erlebnisreichen Aufenthalt! Anmeldung und RegistraturUnmittelbar zu Beginn einer Campnutzung bzw. Übernachtung hat diejenige Person, welche die Vertretungsvollmacht für die Gruppe - bzw. Familie oder die entsprechende Einzelperson eine Anmeldung und Registratur bei einem Vertreter der Fa. Unger Outdoor Team GmbH durchzuführen. Es sind Angaben zu Personenanzahl, Nutzungs- bzw. Übernachtungsart sowie Postanschrift zu machen. Unger Outdoor Team nutzt diese Daten ausschließlich intern und erklärt entsprechend dem Datenschutzgesetz, dass eine Adressweitergabe an Dritte Personen für Werbezwecke bzw. Adresshandel nicht stattfindet. Der Übernachtung bzw. die Campnutzung aller Gäste (Ausnahme: Kinder bis 6 Jahre in Begleitung Erwachsener) in der Einrichtung ist kostenpflichtig, nach Ausfüllen der Anmeldung ist der entsprechende Aufenthalts- oder Gesamtpreis zu entrichten. Erfolgt innerhalb der Aufenthaltszeit die Anreise weiterer Personen, so haben diese sich unverzüglich in die Anmeldeliste einzutragen und die fällig werdende Nutzungsgebühr ist umgehend zu entrichten. Das Personal ist umgehend (ggf. auch fernmündlich) davon in Kenntnis zu setzen. Ohne Zustimmung durch den Betreiber und Registratur ist es nicht gestattet, das Camp zu nutzen bzw. darin zu übernachten. Für alle Gäste gilt die öffentlich aushängende Haus- und Brandschutzordnung als verbindlich. Der Vertragspartner (Ansprechpartner der Gruppe bzw. Reisevertragspartner) hat während der Übernachtungszeit eine Kaution (50 EUR pro Campbereichsnutzung bzw. Übernachtergruppe) bzw. ein gültiges Personaldokument anstelle einer Kaution bei der Anmeldung zu hinterlegen. Der entsprechend Vereinbarung (z.B. Reservierung, Reiseanmeldung) benannte Vertragspartner bzw. die im reiserechtlichen Sinne die Vertretungsvollmacht der Gruppe übernehmende Person trägt die besondere Verantwortung und Handlungspflicht bei der Durchsetzung der genannten Organisations- und Sicherheitsrichtlinien. Insbesondere gilt es, die Maßgabe und Informationen dieser Hausordnung bzw. Brandschutzordnung an alle Reiseteilnehmer weiterzugeben! NutzungenMit der Bezahlung der entsprechenden Übernachtungs- und Nutzungsgebühren steht den Gästen neben den Übernachtungsquartieren die Nutzung von Toiletten, Aufwaschgelegenheit mit warmen Wasser sowie Sanitärbereich inkl. Dusche zu den ausgewiesenen Duschzeiten, sowie ein zugewiesener Aufenthaltsbereich mit Bänken, Tisch Regenschutzdach zu. Wir setzen auf Ihre Kooperation und bitten um kurze Duschzeiten (max. 5 Minuten pro Person!) sowie sparsame Verwendung von Wasser und Elektroenergie! Besonders bitten wir die Gäste, nicht benutzte Lichtquellen wieder auszuschalten! Das artfremde Nutzen der Händetrockner ist nicht statthaft, das Betreiben von elektrischen Verbrauchern (Radio/Audiogeräte, Heizer, Grills …) ohne Rücksprache und ausdrücklicher Erlaubnis durch das Personal ist nicht erlaubt. Beachten Sie, dass im Camp das Konzept eines Naturcampingplatzes durchgesetzt wird. Die Nutzung von Kletterwand, Bogenschießstande, Mietfahrrädern und des Bootsmaterials ist ohne schriftliche vertragliche Vereinbarung (Mietvertrag) untersagt. Ruhezeiten und Vermeidung Störung Dritter PersonenEntsprechend der Nutzungskonzeption des Naturcamps - aber auch die nahe Lage zu Wohnhäusern der Ortslage Lauenhain macht es erforderlich, besonders auf die Vermeidung von Lärm hinzuweisen. Von 21.30 Uhr abends bis 8.00 Uhr morgens ist im gesamten Campbereich die allgemeine Campruhe/Nachtruhe einzuhalten. Für die Einhaltung dieser Regelung bei Kindern und Jugendlichen sind die Erziehungsberechtigten bzw. Gruppenbetreuer voll verantwortlich. Es ist auf gegenseitige Rücksichtnahme zu achten. Innerhalb der Ruhezeit (21:30 bis 8:00 Uhr) hat lautes Singen, Grölen, Herumschreien, Holz hacken sowie Musizieren bzw. anderweitige Lärmbelästigung strikt zu unterbleiben. Der Betrieb von Radios, Musikanlagen, TV Geräten und Autoradios ist nicht gestattet. Kochfeuer- und Grillstellen, Brandschutz, Verhalten bei Feuer bzw. KatastrophenDer Betrieb der Grill- und Kochfeuerstellen (Feuerkörbe) erfolgt auf eigene Gefahr. Die Feuerhöhe darf 0.3 m nicht überschreiten. Feuer in jeglicher Form darf nur in den vorhandenen Feuerkörben abgebrannt werden, große Lagerfeuer sind ausdrücklich untersagt! Besonders wird an die Erfüllung der Aufsichtspflicht von Erwachsenen bzw. Erziehungsberechtigten bzw. Betreuern gegenüber von Kindern und Jugendlichen appelliert! Es darf nur trockenes, schadstofffreies Brennholz verwendet werden. Feuerholz kann z.B. vor Ort (Bedarf beim Check In mitteilen) käuflich erworben werden (gr. Kiste gehacktes, trockenes Brennholz für derzeit 12 €) - oder kann auch selbst mit gebracht werden. Strikt untersagt ist das Anzünden von Grill- und Feuerstätten mit Benzin oder anderen, leicht entflammbaren Stoffen. Es ist ausschließlich Sicherheitsanzünder in fester oder flüssiger Form zu verwenden. Dieser Sicherheitsanzünder kann bei Bedarf ebenfalls käuflich erworben werden. Grill- und Feuerstelle sind nie unbeaufsichtigt zu betreiben, beim Verlassen das Feuer bzw. die Glut abzulöschen. In allen Gebäuden, Zimmern sowie in den Tipizelten ist offenes Feuer, Kerzenlicht etc. sowie das Rauchen verboten! In allen Räumlichkeiten befinden sich Brandmelder. Deren Manipulation oder gar Entfernung ist untersagt. Bei Unwetter, Sturm und Gewitter sind die festen Bauten bzw. die Bereiche unter den Schutzdächern aufzusuchen. Die Tipizelte sind zu verlassen! Im Falle eines Brandes sind je nach Situation Maßnahmen zur Brandbekämpfung einzuleiten sowie die Rettungsdienste zu informieren. Vorrangig stehen aber bei Auftreten eines Brandes Maßnahmen zur Evakuierung des Camps. Es sind alle Gäste des Camps zu informieren und zur Evakuierung aufzufordern bzw. zu unterstützen. Entsprechend des aushängenden "Flucht- und Rettungsplanes" sind die Sammelstellen auf dem Parkplatz vor dem Herbergsgebäude bzw. an der Wendeschleife nahe des Campeingangs aufzusuchen. Spätestens bei der Abreise ist die Feuerstelle von Asche und Verbrennungsresten zu reinigen, Asche ist ausschließlich in der gekennzeichneten Karre aus Metall zu entsorgen. Grillroste sind gründlich zu reinigen und von Verbrennungs- und Grillresten zu säubern, Tische, Koch- und Sitzbereiche sind bei Verlassen sauber zu hinterlassen und abzuwischen! Rauchverbot - Rauchplätze, Mülltrennung, WertstoffeRauchen ist im Camp nur in unmittelbarer Nähe der Feuerstelle gestattet. In den übrigen Bereichen (Tipis, Zelte, Herberge, Toiletten, Zimmer, Gemeinschaftsküche, Aufenthaltsraum...) herrscht striktes Rauchverbot. Alle Raucher werden aufgefordert, Ihre Kippen nur in der zugewiesenen Feuerstelle - und auf keinen Fall im Kies bzw. an anderen Stellen - zu entsorgen. Für eine ordnungsgemäße Mülltrennung und - Entsorgung haben die Gäste selbst Sorge zu tragen. "Gelbe Säcke" dürfen nur mit Umverpackungen aus dem "Grünen-Punkt-Systen" - wie z.B. Plastik, Verpackungen, Folien, Konservendosen ...) befüllt werden. Restmüll, Glasflaschen, Bioabfall gehört nicht in die gelben Säcke! Das Personal hat das Recht, bei falsch befüllten "gelben Säcken" von den Gästen eine ordnungsgemäße Trennung des Mülls zu verlangen! Biologisch abbaubare Abfälle (ohne Verpackungsreste) werden in den blauen Biotonnen deponiert. Pappverpackungen, Papier, leere Glasflaschen sind spätestens bei der Abreise von den Gästen selbständig in der Sammelstelle am großen Parkplatz vor der Herberge zu entsorgen bzw. wieder mit nach Hause zu nehmen. Restmüll (Kaffeesatz, Windeln ...) ist gesondert und in angemessener Menge in das dafür gekennzeichnete Behältnis zu entsorgen. Nicht gestattet ist die Entsorgung von unbrauchbar gewordenen Camping- und Ausrüstungsgegenständen, Schuhe, Bekleidung etc. - die Entsorgung hat von den Gästen nach Abreise zu Hause zu erfolgen. Nutzungszeiten, Check OutBei Übernachtungen ohne anderweitige vertragliche Vereinbarungen gilt eine Nutzungszeit: Spätestens 10.30 Uhr ist das Camp im sauberen Zustand (Grobreinigung durch die Nutzergruppe) zu verlassen (Check-Out), ggf. benutzte Gegenstände (Töpfe, Pfannen, Grillroste, Feuerstellen) sind gereinigt zu hinterlassen. Bei Abreise - Check Out bitten wir die Gäste um eine ordentliche und saubere Übergabe der Übernachtungsquartiere sowie des entsprechend genutzten Campbereiches. Für eine Grobreinigung stehen Staubsauger, Besen und weiteres Reinigungsgerät bereit. Die Benutzer der Tipizelte und Blockhütten werden gebeten, per Staubsauger/Besen eine grobe Reinigung der Liegeböden bzw. Fußböden vorzunehmen. Papierreste, Holzspäne sowie kleiner Müll ist aus dem Kies am Boden des benutzten Campbereiches zu entfernen. Der Vertragspartner erhält bei ordnungsgemäßer Übergabe und Abmeldung des/der Nutzungsbereiche seine Kaution bzw. Personaldokumente zurück. HaftungWir weisen ausdrücklich darauf hin, dass bei Material- und Personenschäden im mittel- oder unmittelbaren Zusammenhang mit Alkohol oder anderen Rauschmittel jegliche Haftungspflicht seitens des Reiseveranstalters erlischt. Dies gilt auch bei Zuwiderhandlungen entsprechend der hier aufgeführten Sicherheitshinweise. Wir übernehmen keine Haftung für gestohlene Gegenstände (Tipizelte, Herberge, PKW, Campbereich...) und Verlust bzw. Beschädigungen an KFZ bzw. Fahrrädern. Hausrecht, Abmahnung, Beschädigungen, Vandalismus, PlatzverweisBei Missachtung der oben genannten Festlegungen kann es nach einer mündlichen Abmahnung durch die Mitarbeiter unserer Firma und bei weiterer Missachtung zum Verweis vom Campgelände (Privatgelände - Inanspruchnahme des Hausrechtes) kommen. Alle damit im mittelbaren Zusammenhang stehenden Maßnahmen und Kosten gehen zu Lasten der bzw. des Verursachers. Außerdem erfolgt eine Anzeige seitens des Betreibers Unger Outdoor Team GmbH. Festgestellte Schäden am Inventar bzw. Ausstattung sind dem Personal zu melden. Die Beseitigung von durch Gäste verschuldeten Beschädigungen an Einrichtung und Inventar werden vom Campbetreiber dem Verursacher bzw. dessen Vertragsvertreter kostenpflichtig in Rechnung gestellt. Ersatz für verloren gegangene Schlüssel (Zimmer) bzw. kaputtes bzw. fehlendes Material wird ebenfalls kostenpflichtig dem Verursacher in Rechnung gestellt - bzw. mit der entrichteten Kaution verrechnet. Bei Vandalismus und vorsätzlicher Ausstattungs- und Materialzerstörung erfolgt ein Platzverweis sowie wird der Sachverhalt zur Anzeige gebracht. Schadensbeseitigungs- und Ausfallkosten werden vom Betreiber erhoben! Ebenfalls wird seitens des Betreibers sich das Recht vorenthalten, für den mit der Durchsetzung von Ruhe und Ordnung (insbesondere während der Campruhezeiten) verbundenen personellen und zeitlichen Mehraufwand eine finanzielle Entschädigung (nicht unter 35 €) einzubehalten bzw. einzufordern. Parken, Fahrzeugbe -und EntladungKostenpflichtiges Parken ist auf dem neu erbauten, großräumigen Parkplatz vor der Herberge möglich. Wildes Parken auf Grünflächen, in Einfahrten und auf privat genutzten Flächen ist nicht statthaft. Nicht erlaubt ist das Parken im gesamten Campgelände sowie entlang des Außenzauns vom Abenteuercamp, im Bereich von Einfahrten sowie auf Wiesenflächen (Privatgelände). Nach Absprache mit dem Personal kann für maximal 10 Minuten Verweilzeit auf dem Campgelände Material und persönliches Gepäck aus PKW be- bzw. verladen werden. Aufgrund von Bauarbeiten bis 5.2010 kann der Eingang zum Parkplatz aus Sicherheitsgründen nicht genutzt werden. Wir bitten um Beachtung. Der planierte Bereich vor der Herberge ist momentan Baustelle und nicht zu betreten.
Lauenhain, 01.01.2010, Unger Outdoor Team GmbH, Michael Unger - Geschäftsführer |
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